Hausverkauf trotz Grundschuld: Was ist möglich?

Beim Verkauf einer Immobilie möchten die wenigsten Interessenten und Interessentinnen die Last noch ausstehender Darlehen übernehmen. Der Verkauf eines Hauses trotz Grundschuld mit einer Übertragung oder Löschung ist dennoch möglich, da diese nicht zwingend etwas über ausstehende Kreditzahlungen aussagt. Unser Artikel zeigt auf, wann der Verkauf trotz Grundschuld problemlos gelingen dürfte und weshalb Käufer und Käuferinnen hiervon sogar profitieren könnten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkauf einer Immobilie trotz Grundschuld ist formal problemlos möglich, sofern die neue Eigentümerseite diese Schuld übernimmt.
  • Ist die eingetragene Grundschuld nicht mehr an ein ausstehendes Darlehen gekoppelt, kann diese von der Käuferseite aus selbst genutzt werden.
  • Ist ein Abtreten der Grundschuld seitens der Bank nicht möglich, wird die Verkäuferseite den Eintrag vor dem Immobilienverkauf löschen müssen.

Grundschuld und ausstehende Darlehen unterscheiden

Die Grundschuld hat die traditionelle Hypothek bei Finanzierungsvorhaben mit einer Immobilie als Sicherheit längst abgelöst. Die Eintragung der Grundschuld ist flexibler und gibt dem Kreditgeber bei einem Immobilienankauf die Sicherheit, sich bei Zahlungsschwierigkeiten am Objekt bedienen zu können.

Ist das Immobiliendarlehen abbezahlt, erfolgt jedoch keine automatische Lösung der Grundschuld aus dem Grundbuch. Viele Eigentümer und Eigentümerinnen lassen diese für die Zukunft stehen, beispielsweise um Modernisierungs- und Sanierungsprojekte hierüber abzusichern.

Dies bedeutet im Umkehrschluss: Eine bestehende Grundschuld alleine lässt keine Aussage über die Belastung der Immobilie durch ausstehende Kredite zu. Aus diesem Grund muss die Grundschuld alleine keine abschreckende Wirkung auf die Käuferseite haben.


Die Übertragung der Grundschuld

Mit der Zustimmung der Bank ist eine Übertragung der Grundschuld nach dem Immobilienverkauf möglich. Oft stehen nach dem Kauf Sanierungsarbeiten an, für die sich die neue Käuferseite eine Absicherung über die erstrangig eingeräumte Grundschuld wünscht.

Schwieriger gestaltet sich die Situation, in der die Grundschuld noch mit einem ausstehenden Darlehen verbunden ist. Hier würde die Übertragung der Grundschuld auch die Übernahme des offenen Kredites bedeuten. Ausgeschlossen ist dies nicht, dürfte jedoch Einfluss auf den Verkaufspreis nehmen. Gerade in dieser Situation müssten Bank oder Kreditinstitut die Gegebenheiten explizit prüfen und zustimmen.

Eine offene Kommunikation über die Situation ist von Beginn des Verkaufsgesprächs an nötig. Formal übernimmt die Übertragung der Grundschuld in allen Fällen der Notar bzw. die Notarin.


Die Löschung der Grundschuld

Alternativ kann sich die aktuelle Eigentümerseite um eine Löschung der Grundschuld kümmern. Diese Situation tritt häufig ein, wenn die Bank eine Übertragung der Grundschuld verweigert. Die Kosten für die Löschung müssen selbst getragen werden. 

Nach dem Verkauf muss sich die neue Eigentümerseite um eine eigenständige Eintragung ins Grundbuch mit den zugehörigen Gebühren kümmern. Der einzige Vorteil: Sie sind nicht an das Kreditinstitut der bisherigen Eigentümerseite gebunden.


Fazit zum Verkauf einer Immobilie trotz Grundschuld

Auch mit einer bestehenden Grundschuld ist ein lukrativer Hausverkauf ohne Weiteres möglich. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Kreditpartner sowie ein mögliches Interesse potenzieller Käufer und Käuferinnen für die Übertragung des Eintrags sollten den Ausschlag geben.